Mitgliedschaft

TENNIS - SCHNUPPERMITGLIEDSCHAFT

Was steckt dahinter?

Der Sport im Verein lebt von seinen Mitgliedern und deren Begeisterung!

Neueinsteiger*innen können sich von unserer Abteilung und unserer schönen Tennisanlage am besten ein Bild machen, wenn sie  zur  Sommersaison ohne große Hürden starten und testen können. 

Die Mitgliedschaft im TSC Münster-Gievenbeck e.V. und in der Tennisabteilung besteht grundsätzlich auf Dauer, mit einer jeweils zum Halbjahresende bzw. Jahresende wirksamen Kündigungsmöglichkeit. Die Beitragspflicht ist demzufolge ebenfalls auf Halbjahreszeiträume angelegt (siehe die Beitragsordnung der Tennisabteilung). Im jeweiligen Halbjahr werden die maßgeblichen Halbjahresbeiträge entsprechend eingezogen.

Der Beitragsbonus für das Schnuppermitglied besteht im Verzicht auf den Spartenbeitrag für das erste Halbjahr der Mitgliedschaft. Das Schnuppermitglied hat dann lediglich die Beiträge zu entrichten, die der TSC Münster-Gievenbeck e.V. als sog. Grundbeiträge  verlangt.

Bei Neueintritt in den TSC Münster-Gievenbeck e.V. ist daneben die einmalige Aufnahmegebühr von 15 € zu zahlen.

Die Schnuppermitgliedschaft wird als eine ordentliche Mitgliedschaft ab Beginn des nächsten Jahres weitergeführt. Möchte das Schnuppermitglied die Mitgliedschaft nicht fortführen, muss die Kündigung bis zum 30.11. mit Wirkung zum 31.12. erfolgen. Wegen der weiteren Formalien wird auf Punkt 6 der Beitragsordnung des TSC Münster-Gievenbeck e.V. zu Grundbeiträgen und Spartenbeiträgen verwiesen.

    Eintrittsdatum*:



    Geburtsdatum*:

    Kosten der jeweiligen Sparten können sie hier nachschauen.

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