Mitgliedschaft

SCHNUPPERMITGLIEDSCHAFT

 

Was steckt dahinter?

Der Sport in einem Verein lebt von seinen Mitgliedern. Für eine Mitgliedschaft möchte die Tennisabteilung werben und Anreiz bieten.

Werben für den Tennissport in unserer Abteilung können wir durch unsere Tennisanlage, das Spiel- und Trainingsangebot wie auch durch das Klima in unserer Abteilung.

Einen prägenden Eindruck von alldem kann unserer Ansicht nach ein Neueinsteiger am besten gewinnen, wenn er an der gesamten Sommersaison teilhaben kann, also etwa von Ostern bis zu den Herbstferien. In diesem Zeitraum besteht ausreichend Gelegenheit, den Spielbetrieb kennen zu lernen, ein systematisches Training zu durchlaufen, Kontakte zu knüpfen und am Leben auf der Tennisanlage teilzuhaben. Bis zum Ende der Sommersaison dürfte der Neueinsteiger auch die Entscheidungskompetenz erlangt haben, ob er mit dem Beginn der Wintersaison in den von der Tennisabteilung genutzten Tennishallen das Tennisspielen bzw. das Tennistraining – und damit die Mitgliedschaft insgesamt - fortsetzen möchte.

Die Schnuppermitgliedschaft ist aus diesen Gründen ab diesem Jahr auf die Zeit ab Saisonbeginn bis Ende des Jahres angelegt. Ein Einstieg ist jederzeit auch noch nach Saisonbeginn möglich.

Anreiz bieten für diese Schnuppermitgliedschaft wollen wir durch eine Beitragsvergünstigung.

Die Mitgliedschaft im TSC Münster-Gievenbeck e.V. und in der Tennisabteilung besteht grundsätzlich auf Dauer mit einer jeweils zum Halbjahresende bzw. Jahresende wirksamen Kündigungsmöglichkeit. Die Beitragspflicht ist demzufolge auf Halbjahreszeiträume angelegt (siehe die Beitragsordnung der Tennisabteilung). Im jeweiligen Halbjahr werden die maßgeblichen Halbjahresbeiträge auch eingezogen.

Der Beitragsbonus für das Schnuppermitglied besteht in dem Verzicht auf die Beiträge für ein Halbjahr. Das Schnuppermitglied hat jeweils lediglich die Beiträge zu entrichten, die der TSC Münster-Gievenbeck e.V. als sog. Grundbeiträge und die Tennisabteilung als sog. Spartenbeiträge für die Dauer einer halbjährlichen Mitgliedschaft verlangt.

Bei Neueintritt in den TSC Münster-Gievenbeck e.V. ist daneben die einmalige Aufnahmegebühr von 15 € zu zahlen.

Die Schnuppermitgliedschaft wird als eine ordentliche Mitgliedschaft ab Beginn des nächsten Jahres weitergeführt. Möchte das Schnuppermitglied die Mitgliedschaft nicht fortführen, muss die Kündigung bis zum 30.11. mit Wirkung zum 31.12. erfolgen. Wegen der weiteren Formalien wird auf Punkt 6 der Beitragsordnung des TSC Münster-Gievenbeck e.V. zu Grundbeiträgen und Spartenbeiträgen verwiesen.

 

 

 

 

    Eintrittsdatum*:



    Geburtsdatum*:

    Kosten der jeweiligen Sparten können sie hier nachschauen.

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