Beiträge und mehr

Grundbeiträge und Spartenbeiträge

Der zu zahlende Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag der jeweiligen Beitragsgruppen und den entsprechenden Spartenbeiträgen der Abteilungen. Die Beiträge, einschließlich der Aufnahmegebühr von 15 €, werden halbjährlich im Voraus abgebucht. Der Beitrag für das laufende Halbjahr wird ab dem Eintrittsmonat bis zum Halbjahresende berechnet und das Mitgliedskonto entsprechend belastet. Der TSC Münster-Gievenbeck e.V. ist widerruflich ermächtigt, die fälligen Mitgliedsbeiträge regelmäßig durch Lastschrift vom Mitgliedskonto einzuziehen. Der Einzug der Beiträge erfolgt unter der Gläubigeridentifikationsnummer DE87TSC00000452072, die Mandatsreferenz wird per E-Mail mitgeteilt. Die Entrichtung des Beitrages erfolgt am 15.02., sowie am 15.07. eines jeden Jahres. Hat das Mitglied keine Einzugsermächtigung für den Bankeinzug erteilt, ist für jede Selbsteinzahlung auf das Vereinskonto eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 6 € zu zahlen. Erfolgt keine Einzahlung, werden zusätzlich 6 € für die Rechnungszustellung fällig.
IBAN:DE36 40050150 0010 000305; BIC: WELADED1MST
Für Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle,
Telefon: 0251 867783 oder Email: info@tsc-muenster.de.

Beitragsgruppen der Grundbeiträge

Beitragsgruppe der Grundbeiträgemonatlich
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre9,00 €
Schü./Stud./Azubis/FSJ/BFD bis 27 Jahre10,00 €
Erwachsene ab 18 Jahren11,00 €
Alleinerziehende mit 1 Kind14,00 €
Alleinerziehende mit 2 und mehr Kindern15,00 €
Ehepaar18:00 €
Familie mit 1 Kind (Zwei Elternteile u. 1 Kind)16,00 €
Familie mit 2 und mehr Kindern17,00 €
Passive und ruhende Mitgliedschaft6,00 €
Spartenbeitrag der Abteilung pro Personmonatlich
Badminton
Mannschaftsspieler2,00 €
Hobby-Spieler1,00 €
Basketball5,00 €
Fitness4,00 €
Fußball1,00 €
Gerätturnen7,00 €
Gesundheitssport6,00 €
Gesundheitssport inkl. Yoga9,00 €
Handball3,00 €
Judo
Breitensport ab 01.01.20195,00 €
Wettkampfsport ab 01.01.201911,00 €
Kindersport2,00 €
Kung Fu
Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre5,00 €
Jugendliche und Erwachsene ab 16 Jahre8,00 €
Schwimmen - Kursgebühren bitte erfragen
Taekwondo3,00 €
Tanzen4,00 €
Tennis *
Trampolinturnen7,00 €
Volleyball
Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren3,50 €
Schüler/Studenten/Azubis ab 15 Jahren4,00 €
Hobby-Spieler2,00 €
1. Beitrag für Familien und Alleinerziehende mit Kindern
Familien und Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren zahlen den Familienbeitrag bzw. den Beitrag für Alleinerziehende, wenn die Summe der Beiträge der einzelnen Angehörigen die Höhe des Beitrages für Alleinerziehende bzw. für Familien übersteigt. Die Aufnahmegebühren sind einmalig zu zahlen. Kinder über 18 Jahre ohne eigenes Einkommen verbleiben in der Beitragsklasse für Familien bzw. für Alleinerziehende bis zum 27. Lebensjahr, solange ein offizieller Nachweis dem Vorstand vorgelegt wird. Sollten die Kinder während der Mitgliedschaft 18 Jahre alt werden und über ein eigenes Einkommen verfügen, wird der normale Beitrag ab dem folgenden Monat berechnet.


2. Beitrag für Schüler, Studenten und Auszubildende
Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ- und BFDler können bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sowohl bei Vereinseintritt als auch anschließend durch einen schriftlichen Nachweis bis zum 30.05 für das folgende zweite Kalenderhalbjahr und bis zum 30.11. für das folgende erste Kalenderjahr in der für sie vorgesehenen Beitragsklasse eingestuft werden bzw. darin verbleiben. Wenn nur für einen Teil des Zahlungszeitraumes ein Nachweis vorliegt, gilt er bis zum Ende des Zahlungszeitraumes. Das Mitglied ist für die rechtzeitige Zusendung eines offiziellen Nachweises der entsprechenden Einrichtung verantwortlich.


3. Beitragsermäßigung aufgrund besonderer Umstände
Bei Arbeitslosigkeit, FSJ- oder BFDler, Schwangerschaft, Sportunfähigkeit und sozialen Härtefällen kann das Mitglied beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung des Beitrages stellen.


4. Kosten der Kurse für Mitglieder und Nichtmitglieder
Die Höhe der jeweiligen Kosten der einzelnen Kursangebote kann für Mitglieder und Nichtmitglieder unterschiedlich sein.


5. Mahngebühren für verspätete Zahlungen von Beiträgen und Kosten
Müssen fällige Beiträge oder Kosten angemahnt werden oder wird der Bankeinzug trotz vorliegender Einzugsermächtigung storniert und es liegt kein Verschulden des TSC Münster-Gievenbeck e. V. vor, betragen die Mahngebühren 6,- €- für jede Mahnung. Ebenso sind auch die Kosten für die Rückbuchung von Lastschriften sowie für das gerichtliche Mahnverfahren vom Mitglied zu zahlen.


6. Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft und ggf. der Abteilungsmitgliedschaft muss für jede Person einzeln erfolgen und muss für das erste Kalenderhalbjahr bis zum 31.05. mit Wirkung zum 30.06 und für das zweite Kalenderhalbjahr bis zum 30.11. mit Wirkung zum 31.12. erfolgen. Die Kündigung ist schriftlich und ausschließlich an die Geschäftsstelle des TSC Münster-Gievenbeck e. V. zu richten. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Sofern ein Mitglied während des laufenden Kalenderhalbjahres ausscheidet, erfolgt keine Erstattung der gezahlten Beiträge. Ein Fernbleiben von den Übungsstunden entbindet nicht von der Verpflichtung zur Beitragszahlung.


7. Fragen zum Beitragseinzug
Die Beiträge werden ab dem Eintrittsmonat erhoben und danach mit erteilter Einzugsermächtigung am Anfang des jeweiligen Kalenderhalbjahres Ihrem Konto belastet. Sollten nach dem Beitragseinzug Fragen auftreten, lassen Sie bitte keine Stornierung vornehmen. Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Verein nicht übernommen. Bitte rufen Sie unsere Geschäftsstelle an, mit deren Hilfe sich Ihre Fragen sicher klären lassen.


*Spartenbeiträge der Tennisabteilung

Tennis-SpartenbeiträgeHalbjahresbeitragBauumlage
Einzelperson90,00 €100,00 €
Mit 1 Kind'105,00 €100,00 €
Mit 2 Kindern115,00 €100,00 €
Weitere Kinder sind beitragsfrei
Ehepaar115,00 €200,00 €
Familie mit 1 Kind*130,00 €200,00 €
Familie mit 2 Kindern*140,00 €200,00 €
Weitere Kinder sind beitragsfrei
Kinder, Schüler, Jugendl.u. Azubis bis 15 Jahren50,00 €50,00 €
Schüler, Stud., Azubis, FSJ- und BFDler bis 27 Jahre65,00 €50,00 €
Passive Mitglieder25,00 €
Vormittagsmitglieder65,00 €50,00 €

Beitragszahlung
Alle Beiträge sind halbjährlich entweder ab dem 1.1. oder ab dem 1.7. eines jeden Jahres zu zahlen. Zwischenzeitlicher Eintritt verpflichtet zur vollen Zahlung ab dem jeweiligen Halbjahresbeitrag.


Grund– und Spartenbeitrag
Für alle Mitglieder der Tennisabteilung wird neben dem obigen abteilungsspezifischen Beitrag der Grundbeitrag und bei Neueintritt eine Aufnahmegebühr von 15 € entsprechend der jeweils gültigen Beitragsordnung vom Hauptverein erhoben.


Arbeitseinsatz
Zur Pflege der Tennisanlage ist jedes Mitglied ab 16 Jahren verpflichtet, in der jeweiligen Tennissaison einen Arbeitseinsatz von 3 Stunden zu leisten. Kommt das Mitglied dem nicht nach, wird ein Betrag von 15 € pro Stunde, maximal 45 €, im Dezember des jeweiligen Jahres eingezogen.


Bauumlage
Auf Grund des Beschlusses der Mitgliederversammlung der Tennis-Abteilung vom 21.02.06 ist auch von neu eintretenden Mitgliedern eine Bauumlage für das Vereinsheim zu zahlen.


Familienbeitrag für Jugendliche, Auszubildende und Studenten
*Jugendliche, Auszubildende und Studenten verbleiben bei einem entsprechenden jährlichen Nachweis bis maximal zum 27. Lebensjahr im Familienbeitrag.



Bitte beachten!
Für Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle,
Telefon: 867783 oder
Email:info@tsc-muenster.de

 

Bitte setzen Sie sich, bevor Sie gezahlte Beiträge zurückbuchen, erst mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung. Es können sonst zusätzliche Gebühren für Sie anfallen.

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